Vergütung als Rechtsanwalt

Das Vergütungssystem der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Der anwaltliche Vergütungsanspruch richtet sich unter anderem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit und sind nach dem jeweils erteilten Mandat und der Aufgabenstellung individuell zu bestimmen.

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Als Rechtsanwalt werde ich ausschließlich beratend oder gutachterlich tätig. Meine Leistungen werden daher im Regelfall nach § 34 RVG auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Unter dem Aspekt einer transparenten Einschätzung der zu erwartenden Kosten verwende ich überwiegend zeitbasierte Vergütungsvereinbarungen. Der Stundensatz richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der beauftragten anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers sowie dem besonderen Haftungsrisiko (§ 14 Abs. RVG). Die Stundensätze bewegen sich zwischen 200 € und 450 € pro Zeitstunde zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Daneben sind die anfallenden Auslagen nach Nr. 7000 ff des Vergütungsverzeichnisses (RVG VV) zu erstatten.

 
Im ersten Beratungsgespräch werden die voraussichtlichen Kosten der Mandatierung ausführlich erörtert. Durch vorherige klare Absprachen mit dem Auftraggeber über die von mir zu erbringenden Leistungen und des Kostenrahmens wird eine hohe Kostentransparenz gewährleistet.