Vergütung als Steuerberater

Meine Tätigkeit als Steuerberater (Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten, Aufzeichnungspflichten und Steuererklärungspflichten) werden auf der Grundlage der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) abgerechnet.


 Die Vergütung erfolgt im Regelfall nach Wertgebühren (§ 10 StBVV) und Rahmengebühren (§ 11 StBVV) unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit meiner beruflichen Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.